BEITRAGS- UND GEBÜHRENÜBERSICHT DES 1.FC NORDENHAM E.V.
Allgemeine Mitgliedsbeiträge (monatlich)
Der 1. FC Nordenham setzt voraus, dass alle neuen Mitglieder am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.
1.
Mitglieder über 18 Jahre
- aktiv -
10,00 €
Mitglieder über 18 Jahre
- passiv -
7,50 €
2.
Rentner, Frauen
5,50 €
3.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
A- C.- Junioren - Leistungsbereich -
8,00 €
D- G.- Junioren - Breitensportbereich -
7,00 €
4.
Familienbeitrag für einen Erwachsenen dessen zwei Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
20,50 €
5.
Mitglieder über 18 Jahre, soweit und solange sie
7,50 €
a) sich in der Ausbildung befinden
b) ihre Wehrpflicht erfüllen
c) einen Ersatzdienst leisten
d) einen Zivildienst leisten
e) Rente oder Versorgungsbezüge erhalten
f) arbeitslos sind
g) Sozialhilfe beziehen
h) ein freiwilliges soziales Jahr leisten
Diese Beitragsermäßigungen werden mit Beginn des Monats gewährt, in dem der erforderliche Nachweis in der Geschäftsstelle vorgelegt wird.
Nachweis der Beitragsermäßigungen
Der Nachweis für Beitragsermäßigungen ist für die nachstehenden Personengruppen durch die Vorlage der im Folgenden genannten Belege zu erbringen:
a) Auszubildende / Studenten
Ausbildungsvertrag-/ Immatrikulationsbescheinigung
b) Wehrpflichtige
Einberufungsbescheid
c) Ersatzdienstleistende
Anerkennungsbescheid
d) Zivildienstleistende
Einberufungsbescheid
e) Rentner / Versorgungsempfänger
Rentenausweis / Versorgungsempfängerausweis
f) Arbeitslose
Bescheinigung des Arbeitsamtes
g) Sozialhilfeempfänger
Bescheinigung des Sozialamtes
h) Freiwilliges soziales Jahr Leistende
Anerkennungsbescheid
Gebühren und Kosten
a) einmalige Aufnahme-/ Passgebühr 15,00 € / 25,00 € Aktive Jun. / Sen.
b) Mahngebühr für jede zugestellte Mahnung 2,50 €
c) Rücklastgebühren der Geldinstitute in Höhe der Belastung
d) Mahn- und Vollstreckungskosten RA / AG Kosten des Rechtsanw. /Amtsgericht
Bankverbindung
Konto-Nr.: 2477 3832 00 bei der Raiba Varel-Nordenham (282 62 673)
Auszug aus der Vereinssatzung:
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Die Abgabe des Aufnahmeantrages bedeutet die vorläufige Aufnahme des ordentlichen Mitgliedes in den Verein. Sie wird endgültig, wenn der Vorstand die Aufnahme nicht ablehnt (§3)
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Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem sie beantragt worden ist (§3)
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Die Mindestmitgliedsdauer beträgt ein Jahr (§3)
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Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einbehaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist erklärt werden (§4 Abs. a.)
Die Vereinssatzung und die Beitrags- und Gebührenordnung können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Die vorstehende Beitrags- und Gebührenübersicht wurde auf der jahreshauptversammlungam2 7.03.2009 von den anwesenden Mitgliedern genehmigt.
Nordenham, den 27.03.2009
Der Vorstand
1. Änderung zum 09.08.2005 (gemäß Beschluss des Vorstandes vom 02.08.2005)
2. Änderung zum 01.04.2006 (gemäß Beschluss des Vorstandes vom 21.02.2006)
3. Änderung zum 01.07.2009 (gemäß Beschluss des Vorstandes vom 27.03.2006)


